Die Jagd ist für viele Menschen ein attraktives Hobby, bei dem man viel Zeit draußen verbringen kann. Allerdings ist es in Deutschland nicht für jeden erlaubt, dem Jagen mit einem Jagdgewehr nachzugehen. Wenn Sie sich darüber informieren möchten, finden Sie hier alle Informationen auf einen Blick.
Nur in eingegrenzten Gebieten legal
In Deutschland darf generell niemand nach Herzenslust jagen, nur weil er gerade ein Reh oder ein anderes Wild entdeckt. Es gibt spezielle Jagdbezirke, innerhalb derer Sie die Flinte einsetzen dürfen. Näheres hierzu finden Sie im Bundesjagdgesetz. Die Größe und die Lage der Bezirke werden vom jeweiligen Bundesland individuell festgelegt; sie können sich laufend ändern. Handelt es sich um einen Ort, der Privatpersonen gehört, entscheidet der Eigentümer über die Erlaubnis zur Jagd.
Sie sollten den Unterschied zwischen dem Eigenjagdbezirk und dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk kennen. Geht es um die eigene Jagd, beträgt der Bezirk mindestens 75 Hektar. Es muss sich dabei um einen zusammenhängenden Bezirk handeln, der einem einzigen Eigentümer zugeordnet werden kann. Gemeinschaftliche Jagdbezirke gehören hingegen der Gemeinde und dürfen von verschiedenen Personen zur Jagd genutzt werden.
Der Jagdschein – essenziell für alle Jäger
Wenn Sie jagen möchten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und einen gültigen Jagdschein besitzen. Menschen ohne Vorstrafen und mit einem einwandfreien Führungszeugnis steht es in Deutschland frei, dieses Dokument zu beantragen. Manche chronischen Krankheiten können ein Grund sein, den Jagdschein trotz persönlicher Eignung nicht zu erhalten. Dazu gehören zum Beispiel starke Sehschwächen oder psychische Erkrankungen sowie Suchterkrankungen. Sind Sie berechtigt, legen Sie die Jägerprüfung ab und können nach Erhalt des offiziellen Dokuments mit dem Jagen beginnen. Die Prüfung umfasst sowohl praktische als auch theoretische Aufgaben.
Der Jagdschein wird von der offiziellen Jagdbehörde ausgestellt. Hierzu muss die Prüfung bestanden und der Nachweis für eine Jagdhaftpflicht erbracht worden sein. Diese übernimmt sowohl Personen- als auch Sachschäden. Zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr gelten Einschränkungen beim Jagen; ab 18 Jahren darf offiziell alleine gejagt werden. Vorher muss ein Erziehungsberechtigter mit Jagdschein die jugendliche Person begleiten.
Bedenken Sie, dass der Jagdschein nur gegen eine gewisse Gebühr ausgegeben wird. Hinzu kommt die sogenannte Jagdabgabe. Diese rechtzeitig sowie in voller Höhe zu bezahlen, ist eine wichtige Voraussetzung, um in Deutschland jagen zu dürfen. Die Gebühr gibt es nicht nur bei uns, sondern auch in vielen anderen Ländern. Die Summe wird im Sinne des Naturschutzes verwendet.
Der Zeitpunkt ist ausschlaggebend
Neben der persönlichen Eignung, dem Besitz eines Jagdscheins und einem geeigneten Jagdgebiet ist die Jagdzeit entscheidend. In Deutschland müssen laut dem offiziellen Bundesjagdgesetz Schonzeiten eingehalten werden, während derer für alle Personen das Jagen untersagt wird. Handelt es sich um eine Drückjagd, muss diese beispielsweise tagsüber stattfinden. Welche Schonzeiten noch gelten, hängt von der jeweiligen Tierart ab. Die einzelnen Bundesländer haben hierzu teils unterschiedliche Regelungen.
Im Bundesjagdgesetz steht auch, welche Tierarten gejagt werden dürfen. Sie finden dort eine Liste für jedes einzelne Bundesland. Den Rahmen geben internationale Richtlinien, die sich an den Auflagen im Sinne des Naturschutzes orientieren. Auch diese können sich laufend ändern, wenn die Population einer bestimmten Tierart zum Beispiel zunimmt oder abnimmt.