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Neu: Freizeitkarte


Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des
ländlichen Raums:
Hier investiert Europa
in die ländlichen Gebiete.
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ist insbesondere zuständig für die Wahl und Entlastung des Vorstandes und entscheidet über die inhaltliche Grundausrichtung des Vereins. Wirtschafts- und Sozialpartner, Organisationen, Verbände, Vereine sowie sonstige juristische und natürliche Personen können, unabhängig von ihrem Meldungssitz, Mitglied des Vereins werden. Bei gebietsfremden Mitgliedern muss jedoch ein Bezug zur Gebietskulisse des Vereins bestehen. |
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